Verkehrsstrafrecht in Gelsenkirchen & Recklinghausen
Ihre erfahrenen Strafverteidiger bei Unfallflucht, Fahrverbot & Führerscheinentzug
Wenn Sie im Straßenverkehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, brauchen Sie schnelle und kompetente Hilfe. Als erfahrene Strafverteidiger mit Kanzleistandorten in Gelsenkirchen und Recklinghausen vertreten wir Sie engagiert im gesamten Bereich des Verkehrsstrafrechts – sei es bei dem Vorwurf der Unfallflucht, beim drohenden Entzug der Fahrerlaubnis, einem Fahrverbot oder anderen verkehrsstrafrechtlichen Verfahren.
Typische Fälle im Verkehrsstrafrecht:
Wir vertreten Mandanten u. a. bei folgenden Delikten:
- Unfallflucht (§ 142 StGB)
Ein kurzer Moment der Panik nach einem Unfall kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch den Verlust des Führerscheins und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Schließlich droht im Falle einer Verurteilung der Versicherungsregress. Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Verteidigung und setzen uns für eine möglichst milde Sanktion ein. - Trunkenheit im Verkehr / Drogen am Steuer (§ 316, § 315c StGB)
Der Konsum von Alkohol oder Betäubungsmitteln kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. In vielen Fällen droht eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). - Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, illegale Autorennen (§ 240, § 315b ff. StGB)
Auch aggressive Fahrweise oder riskantes Verhalten im Straßenverkehr können strafbar sein. Wir vertreten Sie im Ermittlungsverfahren vor Polizei und Staatsanwaltschaft sowie im Gerichtsverfahren.

Droht Ihnen ein Fahrverbot oder der Verlust des Führerscheins?
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie Ihre Mobilität nicht verlieren – durch frühzeitige anwaltliche Intervention,auch bei Beschlagnahme des Führerscheins oder vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis.
Warum SCHMIDT & SIEGL?
Jetzt Termin vereinbaren – wir stehen an Ihrer Seite
Je früher Sie mit einem erfahrenen Strafverteidiger sprechen, desto besser sind Ihre Chancen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch in Gelsenkirchen oder Recklinghausen – telefonisch oder per E-Mail:
📞 Gelsenkirchen: 0209 999 6030
📞 Recklinghausen: 0209 999 6030
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