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Verkehrsrecht
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Ihr Vorteil:
unsere Praxiserfahrung seit 2006!
Wir sind Vertragsanwälte der
GTÜ, Deutschlands größter amtlich anerkannter Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger. Profitieren Sie von unserem Netzwerk und unserem Know-how in Sachen Verkehrsrecht!

f.a.q.
Thema „Verkehrsunfall“
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts
von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die
immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es
geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
OLG Frankfurt, Urteil vom 02. Dezember 2014 – 22 U 171/13
Klares „JA“. Warum? Ihr Verkehrsunfallschaden wird durch eine Versicherung, den gegnerischen Haftpflichtversicherer, reguliert. Dort arbeiten Profis. Um das Optimale für Sie herauszuholen, brauchen Sie einen Profi an Ihrer Seite, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. Raten Sie, wer das ist…richtig, Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht!
SBerechtigte Frage. Wer bezahlt meinen Rechtsanwalt? Grundsätzlich gilt: Wer unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, dessen Anwalt muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch bezahlen. Unverschuldete Verkehrsunfälle sind für Sie also nicht mit Rechtsanwaltskosten verbunden. In Fällen einer Teilschuld kann es sein, dass Sie mit einem Teil der Kosten selbst belastet werden. Hier hilft häufig Ihre Rechtsschutzversicherung. Sie sind sich unsicher, ob Sie Anspruch auf einen Rechtsanwalt haben? Rufen Sie uns einfach an, wir geben Ihnen gern eine kostenlose Risikoeinschätzung.
Je früher desto besser! Gerade am Anfang der Schadensregulierung sind viele Entscheidungen zu treffen. Zwar können Sie einen Rechtsanwalt grundsätzlich auch noch nachträglich konsultieren. Aber es ist nicht klug, die Weichen ohne professionellen Beistand zu stellen.
So wird Ihr Anwalt der Profi für Rechtsfragen ist, ist der Kfz-Gutachter der Fachmann für die technische Beurteilung Ihres Unfallschadens. Faustregel: Erster (!) Ansprechpartner ist immer der Anwalt für Verkehrsrecht. Er empfiehlt Ihnen die Beauftragung eines Sachverständigen, wenn dies ohne Kostenrisiko für Sie möglich ist.
Fahrzeugschaden, Gutachterkosten, Schmerzensgeld, Mietwagen und Nutzungsausfall… das sind nur einige Beispiele für Ansprüche nach Verkehrsunfall. Jeder Fall ist anders. Sie haben Anspruch auf eine individuelle Beratung und Schadensregulierung durch einen Rechtsanwalt.
Vorab: Es gibt keine gesetzlichen Fristen. Faustregel: 4-6 Wochen
Regulierungsfrist (sog. „Prüffrist“) muss man dem gegnerischen Haftplichtversicherer ab Schadensmeldung einräumen. Bei Fällen mit Auslandsbezug 8 Wochen
. Danach kann man klagen. Wer zu früh klagt, läuft Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben. Daher müssen Geschädigte leider Geduld mitbringen. Durch uns anwaltlich vertretene Anspruchsteller können sicher sein, dass wir dafür
sorgen, dass ihr Anliegen beim Versicherer nicht vergessen wird!
Bußgeldsachen – Verkehrsstrafsachen – Vertragsrecht – Versicherungsrecht
Dann wird es höchste Zeit, uns einzuschalten. Denn Sie haben nur 2 Wochen nach Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen. Auf Ihren Widerspruch hin muss dann geprüft werden, ob die behördlichen Feststellungen (zum Beispiel Blitzer-Messung, Rotlichtverstoß, Handyverstoß) den Vorwurf tragen und ob andere Gründe wie zum Beispiel Verjährung die Ahndung hindern. Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis und Verlust des Führerscheins, Bußgeld und Punkte (im Verkehrszentralregister) in Flensburg lassen sich so in vielen Fällen noch abwenden. Am besten, Sie rufen uns sofort an, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben. Wir besorgen dann die Akte und veranlassen alles Notwendige.
Auch Fragen des Führerscheinrechts – zum Beispiel: Wann kommt es zur MPU? Wie sieht es mit der Tilgung von Punkten in Flensburg aus? Welche Besonderheiten gelten in der Probezeit (A-Verstoß, B-Verstoß…)? – beantworten wir gern.
Bei Alkohol, Drogen (BTM) und Verkehrsunfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, bekommen Sie häufig Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft. Im Strafrecht gibt es nur
zwei Dinge, die Sie beachten müssen: Schweigen (= keine Angaben zur Sache) und sofort Verteidiger anrufen! Es drohen Führerscheinentzung (Entziehung der Fahrerlaubnis) und Fahrverbot sowie Versicherungsregresse!
Sie wollen ein Auto oder Motorrad kaufen, finanzieren, leasen und sollen jetzt jede Menge Papier unterschreiben? Sie haben schon solche Kfz-Verträge unterschrieben und jetzt Ärger? Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung (Teilkasko, Vollkasko) wollen nicht so wie Sie und der seit Jahren erwirtschaftete Schadensfreiheitsrabatt ist flöten wegen Höherstufung oder droht Ihnen gar ein Versicherungs-Regress?
Alles, was mit Verträgen rund um’s Auto und Motorrad zu tun hat, gehört in gute Hände – in unsere!