Verteidigung in Bußgeldverfahren & Ordnungswidrigkeiten („OWis“)

Wir verteidigen Sie konsequent und erfahren!

Bußgeldbescheid erhalten? Fahrverbot droht?

Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß oder Alkohol / Drogen am Steuer: Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können schnell ernsthafte Folgen haben – bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis. Als erfahrene Verteidiger mit Standorten in Gelsenkirchen und Recklinghausen vertreten wir Sie bundesweit – mit besonderem Fokus auf Fälle im Ruhrgebiet – und das bereits seit 2006.

Führerschein in Gefahr? Schnell handeln!

Wenn Punkte drohen oder gar der Führerscheinverlust im Raum steht, zählt schnelles und gezieltes Handeln. Gerade Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter und Pendler sind auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen – wir wissen, wie wir das Verfahren lenken können, um ein Fahrverbot zu vermeiden oder zumindest zu verkürzen.

Typische Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:

Wir übernehmen Ihre Verteidigung in allen Bußgeld- und OWi-Verfahren, insbesondere bei:

  • Geschwindigkeitsverstoß (innerorts & außerorts)
  • Handy am Steuer
  • Abstandsunterschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Alkohol & Drogen am Steuer
  • Fahrverbot (1-3 Monate – drohender Führerscheinentzug)
  • Punkte in Flensburg / Fahrerlaubnis auf Probe (A-Verstoß, B-Verstoß, Probezeitverlängerung, Aufbauseminar)
  • Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten (bei Berufskraftfahrern)
Messfehler & Angriffspunkte – Wir kennen die Schwachstellen:

Viele Bußgeldverfahren sind fehlerhaft. Wir prüfen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Sachverständigen:

  • Fehlerhafte Messgeräte (z. B. Poliscan Speed, Traffipax, ESO ES 3.0)
  • Fehlende Eichung der Messgeräte oder fehlende Schulung des Messbeamten
  • Fehlerhafte Fotoauswertung
  • Verwertbarkeit der Messung (z. B. Rohmessdaten gelöscht?)
  • Formfehler im Bußgeldbescheid
  • Keine ordnungsgemäße Anhörung

Unser Ziel: Verfahrenseinstellung oder Abmilderung der Sanktion (z. B. Absehen vom Fahrverbot).

Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern:

Schicken Sie uns Ihren Bußgeldbescheid, die Anhörung oder die Ladung zur Polizei – wir sagen Ihnen schnell, ehrlich und verbindlich , wie Ihre Chancen stehen. In vielen Fällen lassen sich Fahrverbote abwenden oder Verfahren vollständig einstellen!

📞 Gelsenkirchen: 0209 / 999 6030
📞
Recklinghausen : 0209 / 999 6030
📧
kontakt@schmidt-und-siegl.de

dIhrE Vorteile mit SCHMIDT & SIEGL:
  • Verteidigung durch erfahrene Anwälte (Berufserfahrung seit 2006)
  • Zentral im Ruhrgebiet mit Standorten in Gelsenkirchen & Recklinghausen
  • Kurze Wege zu Polizei, Straßenverkehrsämtern, Ordnungsämtern und Gerichten
  • Verteidigung nicht nur im Ruhrgebiet, sondern bundesweit
  • Individuelle Prüfung jedes Bußgeldbescheids
  • Unverbindliche Ersteinschätzung der Chancen und Risiken