Tätigkeitsschwerpunkte für gewerbliche Mandanten (auch Freiberufler)
„Der Auftrag des Unternehmers heißt, Geld zu verdienen. Und sonst nichts.“ (Erich Sixt)
Schon einmal darüber nachgedacht, wie es wäre, wenn Ihr Unternehmen eine eigene, kleine Rechtsabteilung hätte?
Ihr Wunsch kann ganz einfach in Erfüllung gehen! Wir betreuen kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Vor allem Handwerksbetriebe, Dienstleister und (Online-) Handel zählen zu unseren gewerblichen Mandanten.
Wir verstehen uns als „externe Rechtsabteilung“. Das heißt:
kurzer Draht auf allen von Ihnen bevorzugten Kommunikationswegen
zum persönlichen Ansprechpartner,
der die Rechtsangelegenheiten Ihres Unternehmens für Sie umfassend regelt,
damit Sie sich auf Ihre Hauptaufgabe – Geld verdienen – konzentrieren können –
und das auf Basis unseres fairen Vergütungssystems ZEITBAUSTEINE.
Gönnen Sie sich doch zumindest probeweise die Entlastung durch eine externe Rechtsabteilung und rufen Sie uns zur Vereinbarung einer Testphase einfach unverbindlich an!
Was können wir als externe Rechtsabteilung beispielsweise für Sie tun?
Arbeitsrecht, zum Beispiel:
Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag
Abmahnung
Kündigung und Kündigungsschutz
Arbeitszeugnisse
Urlaubsansprüche
Vertragsgestaltung, zum Beispiel:
Gesellschaftsverträge
Arbeitsverträge
Werkverträge
Kaufverträge
Mietverträge
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung, zum Beispiel:
Kredit- und Finanzierungsverträge
Versicherungsverträge
Lieferverträge
Miet-, Pacht-, Leasingverträge
Factoring
Gewerberaummietrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Mahnwesen und Inkasso