Anwalt für Sexualstrafrecht in Gelsenkirchen, Recklinghausen & dem Ruhrgebiet

Professionelle und diskrete Strafverteidigung bei Sexualdelikten

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Professionelle und diskrete Strafverteidigung bei Sexualdelikten:

Ein strafrechtlicher Vorwurf im Bereich Sexualdelikte hat erhebliche Folgen für Betroffene. Oft genügt allein der Verdacht, um den Ruf nachhaltig zu beschädigen und persönliche sowie berufliche Beziehungen stark zu belasten. Bei Vorwürfen rund um das Sexualstrafrecht steht Ihnen Strafverteidiger Daniel Siegl von der seit 2006 bestehenden Kanzlei SCHMIDT & SIEGL in Gelsenkirchen und Recklinghausen zuverlässig und diskret zur Seite.

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Unsere Expertise im Sexualstrafrecht:

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und besondere Expertise in der Verteidigung bei Sexualdelikten. Wir vertreten Mandanten in Gelsenkirchen, Recklinghausen und im gesamten Ruhrgebiet umfassend und engagiert. Unser Ziel ist es, frühzeitig eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln und die Folgen für unsere Mandanten bestmöglich zu begrenzen.

Typische Vorwürfe im Sexualstrafrecht, bei denen wir regelmäßig verteidigen, sind unter anderem:

  • Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
  • Sexueller Übergriff (§ 177 StGB)
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
  • Kinder- und Jugendpornografie (KiPo / JuPo: §§ 184b/184c StGB)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung allgemein

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Soforthilfe bei Ermittlungen und Hausdurchsuchungen:

Gerade in Fällen von Sexualdelikten handeln Ermittlungsbehörden schnell und oft rigoros. Maßnahmen wie Vernehmungen, Hausdurchsuchungen oder sogar Untersuchungshaft können unmittelbar erfolgen. Um Ihre Rechte optimal zu schützen, sollten Sie daher so früh wie möglich einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt einschalten.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie umgehend mit:

  • Schneller Reaktion bei Hausdurchsuchungen
  • Betreuung während polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen
  • Entwicklung einer individuell zugeschnittenen Verteidigungsstrategie

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Vertraulichkeit und Diskretion sind unser höchstes Gebot!

Wir sind uns bewusst, dass Vorwürfe im Sexualstrafrecht besonders belastend und sensibel sind. Daher bieten wir Ihnen in Gelsenkirchen, Recklinghausen und Umgebung eine strikt vertrauliche Beratung und Vertretung an. Sie können sich auf absolute Diskretion verlassen. Wir sind Ihre Anwälte, nicht Ihre Richter. Ihre Verteidigung ist unser rechtsstaatlicher Auftrag.

Häufig gestellte Fragen zum Sexualstrafrecht:

Welche Strafen drohen bei Sexualdelikten?
Je nach Schwere des Vorwurfs können Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verhängt werden. Individuelle Verteidigungsstrategien sind entscheidend.

Wie soll ich mich bei einer Vorladung verhalten?
Nehmen Sie keinesfalls allein an Vernehmungen teil. Kontaktieren Sie sofort einen erfahrenen Strafverteidiger, der Sie begleitet und Ihre Rechte schützt.

Ist eine außergerichtliche Einigung möglich?
In manchen Fällen können Verfahren durch anwaltliche Verhandlungen diskret eingestellt oder mit geringeren Sanktionen beendet werden.

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Lokale Verteidigung im Ruhrgebiet – Ihr Vorteil vor Gericht:

Dank unserer langjährigen Tätigkeit vor den Gerichten in Gelsenkirchen, Recklinghausen, Essen, Bochum, Dortmund und Umgebung sind uns die örtlichen Strukturen bestens vertraut. Wir kennen die Besonderheiten und die beteiligten Justizbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) im Ruhrgebiet sehr genau. Diese lokale Erfahrung fließt direkt in unsere Verteidigungsstrategie ein und stärkt Ihre Position im Verfahren.

Warum Kanzlei SCHMIDT & SIEGL im Sexualstrafrecht?

  • Langjährige Erfahrung und nachgewiesene Kompetenz im Sexualstrafrecht
  • Spezialisierte Rechtsanwälte mit exzellenter Vernetzung in der Region
  • Diskrete, vertrauliche und individuelle Betreuung
  • Klare Kommunikation und realistische Einschätzung Ihrer Situation
  • Schnelle und professionelle Reaktion in akuten Situationen wie Hausdurchsuchung oder Haft

Kontaktieren Sie unsere Anwälte in Gelsenkirchen oder Recklinghausen

Nutzen Sie unser Angebot einer unverbindlichen, vertraulichen Kontaktaufnahme. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – je früher wir handeln, desto besser können wir Sie verteidigen:

☎ Telefon: 0209 / 999 60 30
✉ E-Mail:  kontakt@kanzlei-schmidt-siegl.de
🏢 Standorte: Gelsenkirchen | Recklinghausen | Essen