
Bundesweite Strafverteidigung
Strafrecht
„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.
Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.“
Hans Dahs in: „Handbuch des Strafverteidigers“
Erfahrung seit 2006: Wir kämpfen auf diese Weise seit Gründung unserer Kanzlei im Jahre 2006 jeden Tag. Nutzen Sie unsere Erfahrung zu Ihrem Besten.
f.a.q.
sie haben sicher viele fragen…wir haben die anwtorten.
Hier einige Vorab-Informationen zum Strafrecht, zur bundesweiten Strafverteidigung vor allen Amtsgerichten (Strafrichter u. Schöffengerichte), Landgerichten (Strafkammern), Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH):
Eine interessante Frage…manche Mandanten erwarten einen „Staranwalt“, der mit Befangenheitsanträgen jeden Prozess medienwirksam zum Platzen bringt. Aber Aufstampfen ist nicht auftreten. Unsere Antwort auf diese Frage: Erfahrung. Erfahrung lehrt, sich in angemessenem Tonfall an der Stelle zu engagieren, an der der Kampf wirklich lohnt.
Fangen wir damit an, was er nicht leisten kann: Geschehenes ungeschehen machen. Er kann aber die für Sie äußerst belastende und bedrohliche Situation eines Strafverfahrens kalkulierbar machen und für eine möglichst frühzeitige und geräuschlose Verfahrenserledigung sorgen.
Sobald Sie „Beschuldigter“ in einem Strafverfahren sind. Keine Minute später! Dies kann etwa dadurch geschehen, dass Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten oder die Beamten Sie besuchen.
Es ist eine der fatalsten Fehleinschätzungen, zu meinen, man könnte sich selbst verteidigen. Noch naiver ist die Überlegung „Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen, mir kann keiner was“.
Faustregel: Je später Sie einen Profi mit Ihrer Verteidigung beauftragen, um so geringer sind Ihre Chancen, ein optimales Verfahrensergebnis zu erlangen. Und in der Regel wird das Verfahren am Ende auch teurer.
Handlungsempfehlung:
Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine (wörtlich: keine) Angaben zur Sache. Verteidigen Sie sich ausschließlich schweigend. Das ist Ihr gutes Recht und Ihre schärfste Waffe.
Rufen Sie uns sofort unter 0209/999 60 30 an. Sie erhalten zeitnah einen Termin und eine Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Strafverteidiger.
Besonders belastende Verfahrenssituationen (zum Beispiel sog. Zwangsmaßnahmen wie Festnahme [Haftbefehl, U-Haft], Durchsuchung [Hausdurchsuchung], Beschlagnahme) klären wir ebenfalls im Rahmen der Ersteinschätzung und geben konkrete Handlungsempfehlungen.
Nach Mandatsübernahme erledigen wir für Sie die Korrespondenz mit Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft. Überdies besorgen wir umgehend die gegen Sie geführten Akten (Akteneinsicht) und sorgen somit für Klarheit über das, was wirklich gegen Sie vorliegt.
Danach planen wir Ihre Verteidigung (Verteidigungsstrategie). Strafverfahren sind seit 2006 unser täglich Brot. Wir wissen, wo die Reise hingehen könnte und wie man die Segel richtig setzt. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und unserem Überblick!
In vielen Fällen muss Ihnen das Gericht einen Verteidiger beiordnen (sog. Pflichtverteidiger) – manchmal allerdings nur auf Ihren Antrag. Achten Sie darauf, dass Ihnen nicht irgendwer beigeordnet wird. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, einen Verteidiger zu benennen, nennen Sie Rechtsanwältin Sandra Schmidt oder Rechtsanwalt Daniel Siegl.
Angesichts der Bedeutung eines Strafverfahrens im Allgemeinen und des jeweiligen Tatvorwurfs im Besonderen sowie unserer Expertise im Bereich der Strafverteidigung ist Ihnen sicherlich klar, dass Sie bei uns keine „Billig-Strafverteidigung“ zu Dumping-Preisen finden. Auch Beratungs- oder Prozesskostenhilfe gewährt der Staat für eine Strafverteidigung nicht. Deswegen werden wir Ihnen zu Beginn des Mandates gleich mitteilen, wie hoch die ungefähren Kosten der Verteidigung sein werden und einen angemessenen Vorschuss in Rechnung stellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur dann tätig werden, wenn unsere Kostennoten auch bezahlt worden sind.
Im Strafrecht werden wir bundesweit an allen Gerichten aller Rechtszüge tätig.
In unserem Heimatbundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) sind wir an allen Land- und Amtsgerichten tätig.
Landgerichte gibt es im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf in Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal und Oberlandesgerichtsbezirk Hamm in Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen sowie im Oberlandesgerichtsbezirk Köln in Aachen, Bonn und Köln.
Amtsgerichte bestehen u. a. (Auswahl) in dem Landgerichtsbezirk Düsseldorf in Düsseldorf, Langenfeld (Rhld.), Neuss und Ratingen, im Landgerichtsbezirk Duisburg in Dinslaken, Duisburg, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Ruhrort, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Wesel und im Landgerichtsbezirk Kleve in Emmerich am Rhein, Geldern, Kleve, Moers und Rheinberg sowie im Landgerichtsbezirk Bochum in Bochum, Herne, Herne-Wanne, Recklinghausen und Witten. Zum Landgerichtsbezirk Dortmund gehören die Amtsgerichte in Castrop-Rauxel, Dortmund, Hamm, Kamen, Lünen und Unna; zum Landgerichtsbezirk Essen die in Bottrop, Dorsten, Essen, Essen-Borbeck, Essen-Steele, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen und Marl. Im Landgerichtsbezirk Münster gibt es Amtsgerichte in Ahaus, Ahlen, Beckum, Bocholt, Borken, Coesfeld, Dülmen, Gronau (Westf.), Ibbenbüren, Lüdinghausen, Münster, Rheine, Steinfurt, Tecklenburg und Warendorf. Dies ist nur eine unvollständige Auswahl aller Amtsgerichte in NRW.
Grundsätzlich verteidigen wir Sie gegen den Vorwurf aller denkbaren Straftaten. Zum Strafrecht zählen insbesondere folgende Teilbereiche:
Allgemeines Strafrecht
Jugendstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht (BtM/Drogen/Alkohol)
Verkehrsstrafrecht (auch Busgeldsachen/“OWis“)
Medizinstrafrecht (Arztstrafrecht)
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Kapitalstrafrecht
Hier eine Aufzählung häufiger Straftaten:
Alkohol im Straßenverkehr
Ausspähen von Daten
Bandendiebstahl
Bedrohung
Beleidigung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Bestechlichkeit
Betäubungsmittelstrafecht
Betrug
Brandstiftung
Computerbetrug
Cyberkriminalität
Diebstahl
Diebstahl mit Waffen
Drogendelikte
Einbruchdiebstahl
Erpressung
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahrlässige Brandstiftung
Fahrlässige Körperverletzung
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Falschaussage
Falsche Verdächtigung
Falsche Versicherung an Eides Statt
Freiheitsberaubung
Gefährdung des Straßenverkehrs
Gefährliche Körperverletzung
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Geldwäsche
Hausfriedensbruch
Häusliche Gewalt
Hehlerei
Internetbetrug
Kinderpornografie
Körperverletzung
Körperverletzung mit Todesfolge
Kreditbetrug
Landfriedensbruch
Leistungserschleichung (Schwarzfahren)
Meineid
Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten
Misshandlung von Schutzbefohlenen
Mord
Nichtanzeigen geplanter Straftaten
Nötigung
Nötigung im Straßenverkehr
Raub
Räuberische Erpressung
Räuberischer Diebstahl
Sachbeschädigung
Schwere Brandstiftung
Schwere Körperverletzung
Schwerer Raub
Straftaten im Amt
Strafvereitelung
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Totschlag
Trunkenheit im Straßenverkehr
Üble Nachrede
Umweltstraftaten
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (BtM): Cannabis, Haschisch, Marihuana, Kokain, Amphetamin
Unerlaubter Besitz von BtM: Cannabis, Haschisch, Marihuana, Kokain, Amphetamin
Unerlaubter Anbau von BtM: Cannabis, Haschisch, Marihuana, Kokain, Amphetamin
Unerlaubter Handel mit BtM: Cannabis, Haschisch, Marihuana, Kokain, Amphetamin
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Unfallflucht
Unterlassene Hilfeleistung
Unterschlagung
Untreue
Urheberrechtsverletzungen
Urkundenfälschung
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Verkehrsdelikte
Verletzung der Unterhaltspflicht
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Verletzung des Briefgeheimnisses
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen
Verleumdung
Versicherungsbetrug
Versicherungsmissbrauch
Verstoß gegen das BtMG
Verstoß gegen das Waffengesetz
Verstoß gegen das Versammlungsgesetz
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Vortäuschen einer Straftat
Vorteilsannahme
Warenkreditbetrug
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Wohnungseinbruchdiebstahl
Wenn es sinnvoll erscheint, ziehen wir zur Strafverteidigung noch weitere Spezialisten in Absprache mit Ihnen hinzu. So kann es zum Beispiel in einer Steuerstrafsache notwendig sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Wir betätigen uns im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren sowie im Hauptverfahren.
Überdies begleiten wir Sie im Strafbefehlsverfahren (zum Beispiel Einspruch gegen Strafbefehl) sowie im Beschleunigten Verfahren.
Auch Haftbeschwerde und Haftprüfung führen wir durch.
Darüber hinaus stehen wir auch im Rechtsbehelfsverfahren (zum Beispiel Beschwerde, Rechtsmittel: Berufung, Revision) sowie in der Strafvollstreckung (auch Unterbringung, Sicherungsverwahrung) zur Verfügung.