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Familienrecht

Scheidungsanwalt gesucht? Auf dieser Seite informieren wir Sie über die wichtigsten Themen im Bereich Familienrecht. Dabei handelt es sich vor allem um die Themen Trennung, Scheidung und Unterhalt.

Aber auch Sorgerecht, Umgangsrecht sowie der Versorgungsausgleich und der Zugewinnausgleich sind wichtige Aspekte.

Wir kümmern uns ferner um die Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und sind Ansprechpartner zum Thema Elternunterhalt.

Alles, was mit dem Familienrecht zu tun hat, wirft jede Menge Fragen auf. Deswegen haben wir Ihnen auf dieser Seite ein FAQ-Menü zusammengestellt zu den Themen Scheidung, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie Unterhaltsrecht.

Wir hoffen, Sie finden erste Antworten auf Ihre Fragen und laden Sie herzlich ein, mit uns einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

FAQ – Scheidung

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung und wer trägt die Kosten?

„Heirate erst, wenn du das Geld zur Scheidung hast…“ sagt der Volksmund. Aber am Geld muss die Scheidung nicht scheitern. Vorweg die gute Nachricht: Auch im Familienrecht gibt es  Prozesskostenhilfe (PKH), sie heißt hier nur anders, nämlich Verfahrenskostenhilfe (VKH) . Die Kosten einer Scheidung hängen von verschiedenen Faktoren ab, nach denen der Gegenstandswert berechnet wird, von dem wiederum die Kostenhöhe abhängt. Im Scheidungsverfahren werden die Scheidungskosten in der Regel gegen einander aufgehoben, d. h. jeder Ehegatte zahlt seine Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden geteilt. Klingt alles ganz schön kompliziert? Einfach anrufen, wir beraten Sie!

Was kostet ein erstes Beratungsgespräch?

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kostet ein Erstberatungsgespräch beim Anwalt max. 190,00 € zzgl. USt.

Braucht man einen Rechtsanwalt? Braucht jeder einen eigenen Rechtsanwalt oder geht auch ein gemeinsamer Scheidungsanwalt?

Eine Scheidung kann in Deutschland nur von einem Anwalt beantragt werden. Man spricht vom Anwaltszwang , d. h. ganz ohne Anwalt geht es nicht. Die Eheleute können sich aber darauf einigen, dass nur ein Anwalt für die Scheidung beauftragt wird, damit nur einmal Anwaltskosten anfallen, die sich die Eheleute dann teilen. Eheleute, die sich in Bezug auf die Scheidung einig sind, können also Kosten sparen.

Welche Unterlagen benötigt man für eine einvernehmliche Scheidung?

Für einen Scheidungsantrag  wird auf jeden Fall die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Kopie benötigt. Außerdem sind bei der Scheidung die Geburtsurkunden minderjähriger Kinder vorzulegen und ggfs. ein Ehevertrag oder eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung, sofern so eine Vereinbarung abgeschlossen wurde.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Die Dauer des Scheidungsverfahrens kann man im Vorfeld nicht genau bestimmen. Zunächst gilt es auch bei einer einvernehmlichen Scheidung mindestens das sog. „Trennungsjahr“ abzuwarten, bevor der Scheidungsantrag überhaupt gestellt werden kann. Eine anwaltliche Erstberatung empfiehlt sich bereits zu Beginn des Trennungsjahres, damit wir Ihnen sagen können, was im Trennungsjahr beachtet werden muss. Das Scheidungsverfahren selbst dauert dann in der Regel zwischen 5 und 9 Monaten. Das liegt vor allem daran, dass zusammen mit der Scheidung noch Einiges zu regeln ist (zum Beispiel Versorgungsausgleich zum Thema Rentenanwartschaften) getroffen. Dazu müssen bei den Rentenversicherungen Auskünfte eingeholt werden, was eben immer einige Zeit in Anspruch nimmt. Der Versorgungsausgleich muss in jedem Scheidungsfall individuell geprüft werden.

Ein weiteres Problem stellt häufig der sog. Zugewinnausgleich dar. In diesem komplizierten Verfahren geht es um die Aufteilung des Vermögens der Eheleute, wenn sie in Zugewinngemeinschaft leben. Bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft sieht die Sache demgegenüber ganz anders aus.

Bei Trennung und Scheidung sind ggfs. auch Kinder betroffen. Dann gilt es auch Fragen des Sorgerechts, des Umgangsrechts und des Unterhalts zu klären.

FAQ – Sorgerecht und Umgangsrecht
Was kostet ein Anwalt für Sorgerecht, und wer trägt die Kosten bei einem Sorgerechtsstreit?

Für eine Erstberatung des Anwalts gilt auch hier wieder, dass nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ein Erstberatungsgespräch beim Anwalt max. 190,00 € zzgl. USt. kostet. Wir informieren Sie darüber hinaus vor jedem Verfahrensschritt, welche Kosten auf Sie zukommen.

Was passiert, wenn man das Sorgerecht abgibt, und was muss man beim alleinigen Sorgerecht beachten?

Wer das alleinige Sorgerecht  innehat, darf alle Entscheidungen für das minderjährige Kind alleine treffen, z. B. wo das Kind lebt und welche Schule es besucht. Der allein Sorgeberechtigte trägt die Verantwortung für das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes. Der Regelfall ist aber übrigens nicht das alleinige Sorgerecht eines Elternteils, sondern das geteilte Sorgerecht . Wie es damit nach der Scheidung der Eltern aussieht, erfahren Sie im Beratungsgespräch.

Kann die Mutter das gemeinsame Sorgerecht verweigern?

Folgende Konstellation: Die Eltern sind bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet. Was heißt das für das Sorgerecht? Alleiniges Sorgerecht der Mutter? Was aber ist mit den Rechten des Kindsvaters? Ist die gemeinsame Sorge hier die beste Lösung? Das Thema ist so kompliziert, dass sich sogar das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Entscheidung damit befasst hat. Bevor das Familiengericht entscheidet, erfolgt eine ausgewogene Beratung durch uns, die die Interessen unseres Auftraggebers am Maßstab der Rechtsprechung in den Mittelpunkt stellt.

Was ist Umgangsrecht?

Es ist das natürliche Rechte des Kindes Umgang mit beiden Elternteilen zu pflegen – und umgekehrt.

Umgangsrecht ist das wechselseitig zu fördernde Recht auf Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern – unabhängig vom Sorgerecht.

Wer legt das Umgangsrecht fest bzw. wie regelt man das Umgangsrecht?

Die Ausgestaltung des Umgangsrechts ist erstmal Sache der Eltern . Sie können sich auf individuelle Regelungen einigen. Dabei muss immer das Kindeswohl immer im Vordergrund stehen! Was aber, wenn keine Einigung zwischen den Eltern zustande kommt? Dann muss im Zweifel das Familiengericht eine Regelung des Umgangsrechts bestimmen.

Welche Rechte habe ich als Vater, wenn ich kein Sorgerecht habe? Kann die Mutter das Umgangsrecht verweigern?

Wie schon gesagt: Umgangsrecht und Sorgerecht sind zwei Paar Schuhe. Umgangsrecht steht einem Vater oder einer Mutter also unabhängig vom Sorgerecht zu. Der sorgeberechtigte Elternteil – egal ob Mutter oder Vater – kann das Umgangsrecht nicht einfach verweigern. Das ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Was ist ein Verfahrensbeistand?

Im Verfahren vor dem Familiengericht, in dem es um Kinder geht (kindschaftsrechtliche Verfahren) wird dem minderjährigen Kind ein Verfahrensbeistand vom Familiengericht zur Seite gestellt, der seine Interessen im Verfahren vertritt. Man bezeichnet den Verfahrensbeistand deshalb auch als  „Anwalt des Kindes“. Der Verfahrensbeistand muss aber nicht zwingend ein Rechtsanwalt sein. Diese Tätigkeit üben zum Beispiel auch Pädagogen und Sozialarbeiter aus.

FAQ – Unterhalt
Wie kann ich meinen Unterhaltsanspruch ausrechnen?

Im Regelfalle: gar nicht. Denn die Unterhaltsberechnung ist wahnsinnig kompliziert. Die gute Nachricht: Wir können Ihnen bei der Berechnung des Unterhalts behilflich sein. Wir holen die notwendigen Auskünfte vom Unterhaltsschuldner über sein Einkommen ein und finden so den konkreten Unterhaltsanspruch heraus, egal ob es sich um Kindesunterhalt bzw. Elternunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt oder Kindesmutter- / Kindesvaterunterhalt handelt. Ebenso stehen wir Unterhaltszahlern zur Seite, die einen Unterhaltsanspruch neu berechnen lassen bzw. einen Unterhaltstitel abändern lassen möchten. Das ist etwa dann der Fall, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Unterhaltsschuldners verändert (meistens verschlechtert) haben und er eine Anpassung daran wünscht.

Wie teuer ist so eine Unterhaltsberechnung?

Das richtet sich nach dem Gegenstandswert. Wenn Sie eine detaillierte Unterhaltsberechnung wünschen, werden Sie vorab von uns über die Kosten informiert. Für eine einfache Erstberatung (keine detaillierte Unterhaltsberechnung!) gilt: Auch beim Unterhalt sind Sie mit max. 190,00 € zzgl. USt. dabei!

Was muss ich für die Berechnung des Unterhalts angeben?

Grundlage der Unterhaltsberechnung ist grds. das Einkommen  des Unterhaltsberechtigten und des Unterhaltsverpflichteten. Ganz wichtig: Wenn Sie zur Auskunft über Ihr Einkommen aufgefordert werden sollten, fragen Sie vor Erteilung der Auskünfte unbedingt uns, welche Angaben und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Wer regelt den Unterhalt für das Kind?

Hier ist zwischen Kindern unter und über 18 Jahren zu unterscheiden: Das minderjährige Kind wird in Angelegenheiten des Kindesunterhalts von dem Elternteil vertreten, bei dem es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; das volljährige Kind hingegen macht seinen Anspruch auf Kindesunterhalt selbst geltend. In beiden Fällen gilt: mit unserer Hilfe!