Verteidigung im Jugendstrafrecht
Strafverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende? – Wir stehen jungen Mandanten und ihren Familien zur Seite!
Ein Strafverfahren in jungen Jahren ist oft der erste Kontakt mit der Justiz – und für Betroffene wie Eltern gleichermaßen belastend. Als erfahrene Strafverteidiger vertreten wir Jugendliche und Heranwachsende mit besonderem Einfühlungsvermögen und dem nötigen juristischen Fingerspitzengefühl. Unsere Standorte in Gelsenkirchen und Recklinghausen sorgen für kurze Wege zu Jugendämtern, Jugendgerichtshilfe, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten im Ruhrgebiet.
Jugendlicher oder Heranwachsender? Wir erklären den Unterschied:
Im Jugendstrafrecht gelten besondere Regeln – je nachdem, wie alt der Beschuldigte ist:
- Jugendliche (14–17 Jahre): Es gilt zwingend das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Ziel ist Erziehung, nicht Bestrafung.
- Heranwachsende (18–20 Jahre): Hier prüft das Gericht, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Ausschlaggebend ist die persönliche Reife oder die Art der Tat.
Wir setzen uns frühzeitig dafür ein, dass – wenn möglich – Jugendstrafrecht angewendet wird, um mildernde Sanktionen und pädagogische Maßnahmen zu ermöglichen.
Typische Delikte im Jugendstrafrecht:
Wir verteidigen regelmäßig in Verfahren wegen:
- Körperverletzung (auch Schulhof- oder Gruppendelikte)
- Diebstahl und Raub
- Drogendelikte (z. B. Besitz oder Weitergabe von Cannabis)
- Sachbeschädigung / Graffiti
- Cybercrime & Handy-Delikte (z. B. Bedrohung, Nötigung, Sexting)
- Schulverweigerung & Fehlverhalten im öffentlichen Raum
- Sexualdelikte im Jugendbereich (auch falsche Beschuldigungen)
Verteidigung mit Augenmaß – aber konsequent:
Junge Menschen brauchen Schutz – aber auch Klarheit. Wir führen unsere jungen Mandanten durch das Verfahren, erklären jeden Schritt verständlich und stehen auch den Eltern beratend zur Seite. Dabei prüfen wir:
- Rechtmäßigkeit der polizeilichen Vernehmung (ohne Eltern? Ohne Verteidiger?)
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
- Möglichkeit der Verfahrenseinstellung
- Chancen auf Täter-Opfer-Ausgleich oder Sozialstunden statt Strafe
Ihre Vorteile mit SCHMIDT & SIEGL:
- Spezialisierung im Strafrecht seit über 19 Jahren
- Verteidigung im Jugendstrafrecht mit Erfahrung & Feingefühl
- Vertrauter Umgang mit Jugendgerichtshilfe & Jugendämtern
- Standorte in Gelsenkirchen & Recklinghausen
- Mandantennahe Kommunikation mit Jugendlichen & Familien
Jetzt Erstberatung im Jugendstrafverfahren sichern:
Sie haben Post von der Polizei oder dem Jugendgericht erhalten? Zögern Sie nicht – je früher wir eingebunden werden, desto besser können wir Einfluss auf das Verfahren nehmen.
📞 Gelsenkirchen: 0209 / 999 6030
📞 Recklinghausen: 0209 / 999 6030
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