Warum das Unterhaltsrecht professionelle Unterstützung erfordert
Unterhaltsansprüche gehören zu den häufigsten und gleichzeitig komplexesten Streitpunkten im Familienrecht. Ob Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt oder Elternunterhalt – jede Unterhaltsart unterliegt eigenen rechtlichen Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.
Als erfahrene Rechtsanwältin für Familienrecht mit Sitz in Gelsenkirchen und Recklinghausen steht Ihnen Sandra Schmidt kompetent zur Seite. Dank jahrelanger Erfahrung (seit 2006) im Unterhaltsrecht in NRW kennt sie die regionalen Gepflogenheiten ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung und verhandelt konsequent und zielgerichtet im Interesse ihrer Mandantinnen und Mandanten.
Die Düsseldorfer Tabelle – Grundlage der Unterhaltsberechnung
Die Berechnung von Kindesunterhalt erfolgt in der Regel auf Basis der Düsseldorfer Tabelle. Diese stellt jedoch lediglich einen Richtwert dar – im Einzelfall sind viele weitere Faktoren zu berücksichtigen, wie:
- Einkommensverhältnisse beider Elternteile
- Betreuungsanteile
- Weitere Unterhaltspflichten
- Sonder- und Mehrbedarf
Rechtsanwältin Sandra Schmidt analysiert Ihre persönliche Situation umfassend und erklärt Ihnen transparent, welche Ansprüche bestehen und wie hoch diese ausfallen.
Typische Fragen im Unterhaltsrecht:
- Habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt?
- Wie lange muss ich Kindesunterhalt zahlen?
- Was ist, wenn sich mein Einkommen ändert?
- Was tun bei verweigerten Zahlungen?
Lassen Sie sich nicht mit pauschalen Aussagen abspeisen. Die richtige rechtliche Einschätzung spart Ihnen Geld und Nerven.
Unterhaltsrecht in Gelsenkirchen, Recklinghausen & NRW – Wir helfen weiter
Egal ob Sie Unterhalt erhalten oder zahlen sollen – handeln Sie nicht voreilig. Lassen Sie sich zunächst kompetent beraten. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Ruhrgebiet und Nordrhein-Westfalen – auch in schwierigen oder bereits eskalierten Konflikten.
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Ihre Vorteile bei SCHMIDT & SIEGL:
Über 19 Jahre Erfahrung im Familienrecht
Individuelle Beratung & persönliche Betreuung
Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen
Mandatsübernahme für ganz NRW
Unterstützung auch bei außergerichtlichen Einigungen