Wichtige Information zu unseren Zahlungsbedingungen

Unsere anwaltlichen Dienstleistungen stehen für Qualität, Kompetenz und Verlässlichkeit. Um diese Standards weiterhin gewährleisten zu können, erfolgt die Mandatsübernahme ausschließlich gegen Vorauszahlung.

Die Bezahlung erfolgt per Sofortüberweisung (ab 2025 fallen dafür bei Ihrer Bank keine Zusatzgebühren mehr an). Alternativ können Sie bei uns per EC-Karte oder Kreditkarte bzw. selbstverständlich auch mit Bargeld bezahlen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Ratenzahlungen grundsätzlich nicht akzeptiert werden. Diese klare Regelung hilft uns, Ihre Anliegen zügig und effizient zu bearbeiten, ohne den Fokus auf administrative Prozesse zu lenken.

Ausnahmen von der Vorauszahlungspflicht:

  1. Rechtsschutzversicherte Mandate:
    Mandate, die über eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, stellen eine Ausnahme dar. In diesen Fällen klären wir direkt mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme und die Abrechnung. Bitte stellen Sie uns hierfür vor Mandatsbeginn alle notwendigen Versicherungsunterlagen zur Verfügung.
  2. Verkehrsunfälle bei klarer Schuldfrage:
    Bei Verkehrsunfällen mit eindeutiger Haftung der Gegenseite übernehmen wir Ihr Mandat ebenfalls ohne Vorauszahlung. In solchen Fällen erfolgt die Abrechnung direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Voraussetzung ist, dass die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt ist und entsprechende Nachweise vorliegen.

Für alle anderen Mandate erhalten Sie vor der Mandantsannahme kostenlos und unverbindlich eine Information über die voraussichtlichen Kosten, damit Sie stets Planungssicherheit haben.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Praxis, die es uns ermöglicht, unsere Ressourcen optimal einzusetzen und Ihnen die bestmögliche juristische Betreuung zu bieten.

Ihr Recht verdient kompromisslose Professionalität – und das ab der ersten Minute.