Bundesweite Strafverteidigung

Strafrecht

„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.

Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.“

Hans Dahs in: „Handbuch des Strafverteidigers“

Erfahrung seit 2006: Wir kämpfen auf diese Weise seit Gründung unserer Kanzlei im Jahre 2006 jeden Tag. Nutzen Sie unsere Erfahrung zu Ihrem Besten.

f.a.q.

sie haben sicher viele fragen…wir haben die anwtorten.

Hier einige Vorab-Informationen zum Strafrecht, zur bundesweiten Strafverteidigung vor allen Amtsgerichten (Strafrichter u. Schöffengerichte), Landgerichten (Strafkammern), Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH):

Was macht einen guten Strafverteidiger aus?

Eine interessante Frage…manche Mandanten erwarten einen „Staranwalt“, der mit Befangenheitsanträgen jeden Prozess medienwirksam zum Platzen bringt. Aber Aufstampfen ist nicht auftreten. Unsere Antwort auf diese Frage:  Erfahrung. Erfahrung lehrt, sich in angemessenem Tonfall an der Stelle zu engagieren, an der der Kampf wirklich lohnt.

Was kann ein Strafverteidiger für mich leisten?

Fangen wir damit an, was er nicht  leisten kann: Geschehenes ungeschehen machen. Er kann aber die für Sie äußerst belastende und bedrohliche Situation eines Strafverfahrens kalkulierbar  machen und für eine möglichst frühzeitige und geräuschlose Verfahrenserledigung sorgen.

Wann brauche ich einen Strafverteidiger?

Sobald Sie „Beschuldigter“ in einem Strafverfahren sind. Keine Minute später! Dies kann etwa dadurch geschehen, dass Sie Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten oder die Beamten Sie besuchen.

Es ist eine der fatalsten Fehleinschätzungen, zu meinen, man könnte sich selbst verteidigen. Noch naiver ist die Überlegung „Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen, mir kann keiner was“.

Faustregel: Je später Sie einen Profi mit Ihrer Verteidigung beauftragen, um so geringer sind Ihre Chancen, ein optimales Verfahrensergebnis zu erlangen. Und in der Regel wird das Verfahren am Ende auch teurer.

Handlungsempfehlung:

Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine (wörtlich: keine) Angaben zur Sache. Verteidigen Sie sich ausschließlich schweigend. Das ist Ihr gutes Recht und Ihre schärfste Waffe.

Rufen Sie uns sofort unter 0209/999 60 30 an. Sie erhalten zeitnah einen Termin und eine Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Strafverteidiger.

Besonders belastende Verfahrenssituationen (zum Beispiel sog. Zwangsmaßnahmen wie Festnahme [Haftbefehl, U-Haft], Durchsuchung [Hausdurchsuchung], Beschlagnahme) klären wir ebenfalls im Rahmen der Ersteinschätzung und geben konkrete Handlungsempfehlungen.

Nach Mandatsübernahme erledigen wir für Sie die Korrespondenz mit Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft. Überdies besorgen wir umgehend die gegen Sie geführten Akten (Akteneinsicht) und sorgen somit für Klarheit über das, was wirklich gegen Sie vorliegt.

Danach planen wir Ihre Verteidigung (Verteidigungsstrategie). Strafverfahren sind seit 2006 unser täglich Brot. Wir wissen, wo die Reise hingehen könnte und wie man die Segel richtig setzt. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und unserem Überblick!

In vielen Fällen muss Ihnen das Gericht einen Verteidiger beiordnen (sog. Pflichtverteidiger) – manchmal allerdings nur auf Ihren Antrag. Achten Sie darauf, dass Ihnen nicht irgendwer beigeordnet wird. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, einen Verteidiger zu benennen, nennen Sie Rechtsanwältin Sandra Schmidt oder Rechtsanwalt Daniel Siegl.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Angesichts der Bedeutung eines Strafverfahrens im Allgemeinen und des jeweiligen Tatvorwurfs im Besonderen sowie unserer Expertise im Bereich der Strafverteidigung ist Ihnen sicherlich klar, dass Sie bei uns keine „Billig-Strafverteidigung“ zu Dumping-Preisen finden. Auch Beratungs- oder Prozesskostenhilfe gewährt der Staat für eine Strafverteidigung nicht. Deswegen werden wir Ihnen zu Beginn des Mandates gleich mitteilen, wie hoch die ungefähren Kosten der Verteidigung sein werden und einen angemessenen Vorschuss in Rechnung stellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur dann tätig werden, wenn unsere Kostennoten auch bezahlt worden sind.

Bei welchen Gerichten können wir Sie in Strafsachen vertreten?

Im Strafrecht werden wir bundesweit an allen Gerichten aller Rechtszüge tätig.

In unserem Heimatbundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) sind wir an allen Land- und Amtsgerichten tätig.

Landgerichte gibt es im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf in Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal und Oberlandesgerichtsbezirk Hamm in Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen sowie im Oberlandesgerichtsbezirk Köln in Aachen, Bonn und Köln.

Amtsgerichte bestehen u. a. (Auswahl) in dem Landgerichtsbezirk Düsseldorf in Düsseldorf, Langenfeld (Rhld.), Neuss und Ratingen, im Landgerichtsbezirk Duisburg in Dinslaken, Duisburg, Duisburg-Hamborn, Duisburg-Ruhrort, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Wesel und im Landgerichtsbezirk Kleve in Emmerich am Rhein, Geldern, Kleve, Moers und Rheinberg sowie im Landgerichtsbezirk Bochum in Bochum, Herne, Herne-Wanne, Recklinghausen und Witten. Zum Landgerichtsbezirk Dortmund gehören die Amtsgerichte in Castrop-Rauxel, Dortmund, Hamm, Kamen, Lünen und Unna; zum Landgerichtsbezirk Essen die in Bottrop, Dorsten, Essen, Essen-Borbeck, Essen-Steele, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hattingen und Marl. Im Landgerichtsbezirk Münster gibt es Amtsgerichte in Ahaus, Ahlen, Beckum, Bocholt, Borken, Coesfeld, Dülmen, Gronau (Westf.), Ibbenbüren, Lüdinghausen, Münster, Rheine, Steinfurt, Tecklenburg und Warendorf. Dies ist nur eine unvollständige Auswahl aller Amtsgerichte in NRW.

Bei welchen Straftaten sind wir die richtigen Verteidiger für Sie?

Grundsätzlich verteidigen wir Sie gegen den Vorwurf aller denkbaren Straftaten. Zum Strafrecht zählen insbesondere folgende Teilbereiche:

Allgemeines Strafrecht

Jugendstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht (BtM/Drogen/Alkohol)

Verkehrsstrafrecht (auch Busgeldsachen/“OWis“)

Medizinstrafrecht (Arztstrafrecht)

Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstrafrecht

Kapitalstrafrecht

Hier eine Aufzählung häufiger Straftaten:

Alkohol im Straßenverkehr

Ausspähen von Daten

Bandendiebstahl

Bedrohung

Beleidigung

Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Bestechlichkeit

Betäubungsmittelstrafecht

Betrug

Brandstiftung

Computerbetrug

Cyberkriminalität

Diebstahl

Diebstahl mit Waffen

Drogendelikte

Einbruchdiebstahl

Erpressung

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahrlässige Brandstiftung

Fahrlässige Körperverletzung

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Falschaussage

Falsche Verdächtigung

Falsche Versicherung an Eides Statt

Freiheitsberaubung

Gefährdung des Straßenverkehrs

Gefährliche Körperverletzung

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Geldwäsche

Hausfriedensbruch

Häusliche Gewalt

Hehlerei

Internetbetrug

Kinderpornografie

Körperverletzung

Körperverletzung mit Todesfolge

Kreditbetrug

Landfriedensbruch

Leistungserschleichung (Schwarzfahren)

Meineid

Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten

Misshandlung von Schutzbefohlenen

Mord

Nichtanzeigen geplanter Straftaten

Nötigung

Nötigung im Straßenverkehr

Raub

Räuberische Erpressung

Räuberischer Diebstahl

Sachbeschädigung

Schwere Brandstiftung

Schwere Körperverletzung

Schwerer Raub

Straftaten im Amt

Strafvereitelung

Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Totschlag

Trunkenheit im Straßenverkehr

Üble Nachrede

Umweltstraftaten

Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (BtM): Cannabis, Haschisch, Marihuana, Kokain, Amphetamin

Unerlaubter Besitz von BtM: Cannabis, Haschisch, Marihuana, Kokain, Amphetamin

Unerlaubter Anbau von BtM: Cannabis, Haschisch, Marihuana, Kokain, Amphetamin

Unerlaubter Handel mit BtM: Cannabis, Haschisch, Marihuana, Kokain, Amphetamin

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Unfallflucht

Unterlassene Hilfeleistung

Unterschlagung

Untreue

Urheberrechtsverletzungen

Urkundenfälschung

Verbotene Kraftfahrzeugrennen 

Verkehrsdelikte

Verletzung der Unterhaltspflicht

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Verletzung des Briefgeheimnisses

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen

Verleumdung

Versicherungsbetrug

Versicherungsmissbrauch

Verstoß gegen das BtMG

Verstoß gegen das Waffengesetz

Verstoß gegen das Versammlungsgesetz

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Vortäuschen einer Straftat

Vorteilsannahme

Warenkreditbetrug

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Wohnungseinbruchdiebstahl

Wenn es sinnvoll erscheint, ziehen wir zur Strafverteidigung noch weitere Spezialisten in Absprache mit Ihnen hinzu. So kann es zum Beispiel in einer Steuerstrafsache notwendig sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Wir betätigen uns im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren sowie im Hauptverfahren.

Überdies begleiten wir Sie im Strafbefehlsverfahren (zum Beispiel Einspruch gegen Strafbefehl) sowie im Beschleunigten Verfahren.

Auch Haftbeschwerde und Haftprüfung führen wir durch.

Darüber hinaus stehen wir auch im Rechtsbehelfsverfahren (zum Beispiel Beschwerde, Rechtsmittel: Berufung, Revision) sowie in der Strafvollstreckung (auch Unterbringung, Sicherungsverwahrung) zur Verfügung.