226,10 199,00

Akteneinsicht zum Festpreis

Sie haben Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen und sollen sich als Beschuldigter zu irgendwelchen Vorwürfen äußern?

Sie denken sich: „Ich habe ja nichts zu verbergen, also gehe ich hin und unterhalte mich mit denen. Schließlich bin ich ja unschuldig“? Ein fataler Fehler! Es gehört zu den naivsten Fehlvorstellungen überhaupt, einem Unschuldigen könne in so einer Situation nichts passieren. Denn Sie wissen nicht, was in den Akten steht: Wer hat gegenüber der Polizei was behauptet? Welche objektiven Beweise liegen vor?

Es gibt nur zwei goldene Regeln, die Sie jetzt zwingend beachten müssen:

  1. Sie sagen nichts (wörtlich: gar nichts) zu den Vorwürfen und machen umfassend von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
  2. Sie beauftragen uns unverzüglich mit der Einholung von Akteneinsicht. Dazu ist kein persönlicher Kontakt notwendig, die Beauftragung erfolgt telefonisch, der Informationsaustausch per E-Mail. Sofortige Hilfe ist garantiert!

Bevor Sie entscheiden, ob Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, haben Sie die Möglichkeit, zum Festpreis von 199,00 € incl. USt. über uns Akteneinsicht zu bekommen.

Ihre Vorteile:

  • Sie müssen zunächst einmal gar nichts tun – insbsondere nicht bei der Polizei erscheinen. Wir erledigen die gesamte Korrespondenz.
  • volle Kostenkontrolle (Anfordern der Akte + Aktenversendungspauschale der Justiz / Behörde sind im Festpreis enthalten)
  • Sichtung der Akten durch einen erfahrenen Rechtsanwalt und Strafverteidiger (Berufserfahrung seit 2006 – vom Strafrichter bis zur großen Strafkammer)
  • anwaltliche Ersteinschätzung im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs (üblicherweise telefonisch)

Nicht enthalten sind:

  • Kopierkosten, falls Kopien gewünscht sind (ein gescannter Aktenauszug als pdf-Dokument ist auf Wunsch inclusive)
  • irgendeine Verteidigungshandlung nach außen hin (sollten Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, erhalten Sie auf das Verteidigerhonorar die Kosten der Akteneinsicht gutgeschrieben)

Bitte beachten: Akteninsicht nur gegen Vorkasse. Entfällt Ihr Interesse an der Akteneinsicht oder unterbleibt diese aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, findet keine Rückzahlung statt.